Bescheinigung Kindesunterhalt und Nachtschichtzulagen
Guten Tag. Ich habe gelesen, dass Sie die P-Kono-Bescheinigung ausstellen.
Wird dabei auch der Kindesunterhalt, den der Papa fürs Kind auf mein Konto zahlen möchte, frei gestellt?
Und wersen auf der Bescheinigung auch die Nachtschichtzuschläge separat aufgeführt, da diese ja grundsätzlich unpfändbar sind?
Regulär wurde mir ein Freibetrag von 2404 Euro von Ihrem System errechnet, für ledig und 1 Kind.
Dieser Betrag würde ja aber den Kindesunterhalt und die Nachtschichtzulagen noch nicht enthalten, oder liege ich da falsch?
Freundliche Grüße
Josefine Schönfeld




Guten Tag Frau Schönfeld,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Kindesunterhalt, den der Vater auf Ihr Konto einzahlt, kann grundsätzlich im Rahmen der P-Konto-Bescheinigung berücksichtigt werden, sofern er nachweisbar ist und eine entsprechende Bedarfslage besteht. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen einzureichen, um den Freibetrag korrekt zu berechnen.
Was die Nachtschichtzuschläge betrifft, gibt es spezifische Regelungen zur Unpfändbarkeit. Diese können ebenfalls in der Bescheinigung berücksichtigt werden, vorausgesetzt der Nachweis der Unpfändbarkeit wird erbracht.
Ihr errechneter Freibetrag von 2404 Euro stellt wahrscheinlich den Grundfreibetrag dar und umfasst noch nicht die individuellen Anpassungen wie Kindesunterhalt und Nachtschichtzuschläge. Diese können zusätzlich geltend gemacht werden, indem Sie die notwendigen Unterlagen einreichen.
Falls Sie eine P-Konto-Bescheinigung benötigen, können Sie diese bei uns ganz einfach online bestellen: P-Konto Bescheinigung bestellen
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.