Einmalige Zahlung

Guten Tag ,
Ich befinde mich aktuell in der privat Insolvenz und habe ein p Konto . Nun beginnt für mich ab Sonntag der Mutterschutz, demnach erhalte ich Mutterschutzgeld . Mein Arbeitgeber zahlt die Summe nicht aufeinmal sondern zu den normalen Auszahlungsterminen . Das Geld der Krankenkasse ( ca 540€) erhalte ich im Voraus für die 6 Wochen Mutterschutz und rechne diesen Monat mit der Zahlung , allerdings übersteigt mein Gehalt bereits meinen Freibetrag , so das ich auf diese 540€ kein Zugriff hätte . Da ich z.b diesen Monat mein volles Gehalt bekomme für den Monat Dezember und zeitgleich den Mutterschutzgeld Anteil der Krankenkasse .
Bei einer p Konto Bescheinigung kann man ja einmalige Zahlungen freischalten lassen . Gilt das Mutterschutzgeld auch dazu ?
Oder muss ich hierfür ein Antrag beim Insolvenzgericht stellen ? Dort wird die Bearbeitung ja wahrscheinlich deutlich länger dauern als mit der Bescheinigung. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar .
Desweiteren wollte ich fragen wie oft man eine Bescheinigung bei der Bank einreichen darf ? Ich hatte die erste dieses Jahr eingereicht im September , müsste eine neue einreichen wenn unser 2 Kind auf der Welt ist .

Vielen Dank im Voraus .

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    ein Mutterschaftsgeld kann nicht über eine P-Konto-Bescheinigung berücksichtigt werden. Sie können bei einem Mehrbedarf sich mit einem Antrag an das zuständige Gericht wenden. Der Bank können Sie mehrfach im Jahr eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung vorlegen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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