Erhöhung der freigrenze wegen Nacht Zulagen

Hallo, ich habe momentan eine freigrenze von 2231€ wegen unterhaltsverpflichtungen.
Kann man durch Zulagen wie Nachtschicht den Sockelbetrag dauerhaft erhöhen mit einer Bescheinigung ? Und wenn ja kann das auch eine schuldnerberatungsstelle ?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht ohnehin nicht pfändbar sind. Das liegt daran, dass diese Zuschläge eine besondere Erschwernis ausgleichen und deshalb der Pfändung entzogen sind. Zuschläge für Samstags-, Vorfest- und Schichtarbeit sind dagegen nicht geschützt.

    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert