Erhöhung der freigrenze wegen Nacht Zulagen
Hallo, ich habe momentan eine freigrenze von 2231€ wegen unterhaltsverpflichtungen.
Kann man durch Zulagen wie Nachtschicht den Sockelbetrag dauerhaft erhöhen mit einer Bescheinigung ? Und wenn ja kann das auch eine schuldnerberatungsstelle ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht ohnehin nicht pfändbar sind. Das liegt daran, dass diese Zuschläge eine besondere Erschwernis ausgleichen und deshalb der Pfändung entzogen sind. Zuschläge für Samstags-, Vorfest- und Schichtarbeit sind dagegen nicht geschützt.
Beste Grüße