Berechnung pfändbarer Anteil wenn man mitten im Monat aus Unterhaltspflicht fällt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.05.2024 ist mein letzter Tag in der Privatinsolvenz und somit am 02.05.2024 beendet. Im April beendet mein Kind seine Ausbildung, somit wäre ich für April 19 Tage lang nicht mehr unterhaltspflichtig (bin alleinerziehend, Steuerklasse 2) und für den 01.05.2024. Wie wird der pfändbare Anteil ermittelt? Laut Tabelle müsste ich für den gesamten April 299,40 € abführen, bin aber noch 11 Tage unterhaltspflichtig. Mein Arbeitgeber weiß es nicht, der Steuerberater ist sich nicht sicher. Wird der pfändbare Anteil dann auf die Tage umgerechnet, also 30 Tage im April geteilt 299,40 € x 19 Tage wo ich nicht mehr unterhaltspflichtig wäre? Oder muss dann die gesamte Summe von 299,40 € abgeführt werden. Wie verhält sich das für den einen Tag im Mai 2024? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe, da ich so kurz vor Ende der Insolvenz diese nicht gefährden möchte.

Vielen Dank im Voraus.

Jette

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