Erhöhung Freibetrag

ich bin Inhaber einer Kneipe, jetzt bahnt sich eine Pfändung an.

Meine monatlichen Fixkosten betragen 3000€+ Ware (1000€ ca) und ich muss SV Beiträge selbst zahlen und auch von etwas leben (Gewinn Monat ca 2100€) wie bekomme ich das hin das ich meinen Betrieb weiter führen kann und meine Kosten decken kann? Kann man eine solche Erhöhung beantragen vom über 4,000€?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    nach den §§ 850f und 850i ZPO unterliegen alle für den Fortbestand und Erhalt der selbstständigen Tätigkeit notwendigen Kosten, wie zum beispielsweise Mitarbeiterkosten, Steuern und Mietkosten für Geschäftsräume dem Pfändungsschutz. Das heißt, dass die Gläubiger erst dann Ihr Geld bekommen, wenn alle betriebsnotwendigen wiederkehrenden Kosten sowie der Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle gedeckt sind. Dieser Pfändungsschutz besteht jedoch nicht automatisch durch das Gesetz. Im Fall einer Pfändung sollte daher ein entsprechender Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden. Das Gericht wird Ihren Antrag prüfen und gegebenenfalls Ihre Pfändungsfreigrenze um die notwendigen betrieblichen Ausgaben anheben.
    Beste Grüße

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