Erhöhung von Freibetrag

Bräuchte von ihnen eine neue p Konto Bescheinigung mit freundlichen grüssen Herr Schümann

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr S.,

    leider können wir den Service über die Webseite aus Kapazitätsgründen derzeit nicht anbieten. Senden Sie uns zur Beantragung der P-Konto-Bescheinigung bitte eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de. Der Service erfolgt nach einer Unkostenpauschale.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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