Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Schulden und Entschuldung zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation genauer zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie können jederzeit einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/Bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gibt es einen monatlichen Freibetrag, der vor Pfändungen geschützt ist. Wenn eine Überweisung auf das P-Konto eingeht, wird sie normalerweise auf den aktuellen Kontostand angerechnet und das Geld steht zur Verfügung. Wenn jedoch eine Überweisung aufgrund eines Rückforderungsanspruchs zurückgesendet wird, hat dies normalerweise keine Auswirkungen auf den Freibetrag des Kontoinhabers.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und von verschiedenen Faktoren abhängen kann. Es ist daher am besten, sich direkt mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um Informationen zu erhalten, wie sie spezifische Situationen behandeln und wie sich dies auf Ihren Freibetrag auswirken kann.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
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Sehr geehrter Fragestellerin,
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Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und von verschiedenen Faktoren abhängen kann. Es ist daher am besten, sich direkt mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um Informationen zu erhalten, wie sie spezifische Situationen behandeln und wie sich dies auf Ihren Freibetrag auswirken kann.
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