Freibetrag erhöhen

Meine Partnerin u ich leben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung und sind verheiratet. Wir erwarten unser 2.Kind, sie ist die leibliche Mutter, Kinder sind noch nicht adoptiert. Kann ich sie bei der 850 K Bescheinigung als unterhaltsberechtigte Personen eintragen und den Freibetrag erhöhen lassen?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller(in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.

    Zur Beantwortung Ihrer Frage: Bei der 850 K Bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung über den steuerlichen Grundfreibetrag. Hierbei werden unter anderem auch unterhaltsberechtigte Personen berücksichtigt. Eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft wird in diesem Zusammenhang als privilegiert betrachtet, so dass der Ehegatte bzw. Lebenspartner als unterhaltsberechtigte Person in der Bescheinigung eingetragen werden kann.

    In Ihrem Fall handelt es sich um eine gleichgeschlechtliche Ehe. Solange diese in Deutschland anerkannt ist, haben Sie das Recht, Ihre Partnerin als unterhaltsberechtigte Person in der Bescheinigung anzugeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur für den Zeitraum ab der Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft gilt.

    Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Eintragung als unterhaltsberechtigte Person nicht automatisch zu einer Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags führt. Hierbei müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person.

    Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen klären und individuelle Möglichkeiten zur Entschuldung besprechen. Hierfür bieten wir Ihnen unsere kostenfreie Erstberatung an, die Sie auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren können: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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