Freibetrag erhöhen

Hallo ich habe eine Frage mir wurde Wohngeld nachbezahlt von Dezember an nun ist mein Freibetrag aber schon aufgebraucht und ich komme nicht an mein restliches geld . Wie teuer ist so eine Bescheinigung? Leider steht auch in dem Bescheid nicht die Summe die nachbezahlt wurde . Und was brauch man um eine Bescheinigung zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Jankowski

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    auch wenn Wohngeld nicht pfändbar kann es über die P-Konto-Bescheinigung nicht geschützt werden, da das Wohngeldgesetz (WoGG) selbst keine Unpfändbarkeit anordnet (sondern § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I). Daher ist hierzu ein Antrag auf Freigabe bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle zu stellen.
    Beste Grüße

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