Freibetrag erhöhen
Hallo ich habe eine Frage mir wurde Wohngeld nachbezahlt von Dezember an nun ist mein Freibetrag aber schon aufgebraucht und ich komme nicht an mein restliches geld . Wie teuer ist so eine Bescheinigung? Leider steht auch in dem Bescheid nicht die Summe die nachbezahlt wurde . Und was brauch man um eine Bescheinigung zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Jankowski
Sehr geehrte/r Fragesteller/in
auch wenn Wohngeld nicht pfändbar kann es über die P-Konto-Bescheinigung nicht geschützt werden, da das Wohngeldgesetz (WoGG) selbst keine Unpfändbarkeit anordnet (sondern § 54 Abs. 3 Nr. 2a SGB I). Daher ist hierzu ein Antrag auf Freigabe bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle zu stellen.
Beste Grüße