Nicht Pfändung von Sozialleistungen
Hallo meine frage ist der BGH hatte entschieden das Nachzahlungen zb. Arbeitslosengeld 2 also Hartz4 nicht Pfändbar sein.Zb.bei Nachzahlungen von Hartz4 wegen 100% tige Sanktionen es sei auf die Monate anzurechnen wo es die 100% Sanktionen gegeben habe. Was genau bedeutet dies?
Vielen Dank und MfG Oliver Hrabak
Sehr geehrter Herr H.,
mir ist nicht klar, auf welche Entscheidung Sie abheben. Jedenfalls ist es so, dass Nachzahlungen aufgrund SGB II (Hartz 4) grundsätzlich nicht der Pfändung unterliegen, da Sie dem Schuldner ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht