P Konto

Guten Tag,

Ich habe ein Kind und somit einen Freibetrag von 1940 Euro circa. Inkl. Kindergeld
Dadurch das ich im Schichtdienst arbeite, habe ich unterschiedliches Einkommen und bin auch mal bei 1825 Euro netto Selbstbehalt, knapp 85 Euro die ich offiziell mehr behalten darf aber die ja auf meinem Konto nicht automatisch freigeschaltet werden. Muss ich das jeden Monat freischalten lassen? Und wie geht das ?
Mein Brutto liegt beib 2500, das bedeutet minimum 1740 Euro netto, durch die Zuschläge varriert natürlich die Pfändungsfreigrenze.

Mfg
Krüger

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    danke für Ihre Frage. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, beim Gericht zu beantragen, dass die vom Arbeitgeber und der Kindergeldstelle auf das P-Konto eingezahlten Beträge der Pfändung nicht mehr unterliegen (Freigabe an der Quelle gemäß § 850k Abs. 4 ZPO).
    Dies ist aber nur möglich, wenn eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber vorliegt und der Arbeitgeber daher dafür verantwortlich ist, dass ggf. pfändbares Einkommen ohnehin bereits abgeführt wird und nicht mehr auf dem P-Konto ankommt.
    Besteht keine Gehaltspfändung sondern nur eine Kontopfändung, muss leider bei monatlich wechselnder Einkommenshöhe jeweils ein neuer Antrag beim Gericht gestellt werden (ebenfalls ein Antrag gemäß § 850 k Abs. 4 ZPO). Bei der Antragstellung kann die Stelle für Zwangsvollstreckungen beim zuständigen Gericht Unterstützung geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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