P-Konto
Guten Tag mein Vater hat eine Pfändung auf sein Konto bekommen und wir würden so schnell wie es geht ein P-Konto einrichten.Aber das Problem besteht darin das mein Vaters körperlich nicht in der Lage ist selbst zur Sparkasse zu gehen.besteht die Möglichkeit das ich als Sohn das beantragen könnte für mein Vater?




Guten Tag! Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Vater gesundheitliche Schwierigkeiten hat. Grundsätzlich kann ein P-Konto nur von der Kontoinhaberperson selbst beantragt werden. Wenn Ihr Vater aber aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht persönlich zur Sparkasse gehen kann, gibt es dennoch eine Möglichkeit, das P-Konto einzurichten. Die Bank könnte eine Vollmacht akzeptieren, mit der Sie berechtigt werden, im Namen Ihres Vaters das Konto zum P-Konto umzustellen.
Ich empfehle Ihnen, direkt Kontakt mit der entsprechenden Bankfiliale aufzunehmen und Details zur Vorgehensweise und den benötigten Unterlagen zu klären. Gegebenenfalls ist auch eine ärztliche Bescheinigung sinnvoll, die den Gesundheitszustand Ihres Vaters bestätigt.
Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Erhöhung des Pfändungsfreibetrags benötigen, können Sie eine P-Konto Bescheinigung anfordern: P-Konto Bescheinigung bestellen
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.