P-Konto-Bescheinigung
Hallo, ich würde gern diesen Antrag auf die Bescheinigung ausfüllen, allerdings bekomme ich die Seite nicht geladen. Gibt es eine weitere Möglichkeit, an den link zu kommen oder den Antrag auszufüllen?
Freundliche Grüße
S. Lang
Sehr geehrte Frau Lang,
ja, wir können weiterhin P-Konto-Bescheinigungen erstellen. Wenden Sie sich gerne per E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht