P-Konto Quellenfreigabe

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 22.06.2022 befinde ich mich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren. Ab Juli 2022 wird der Pfändbare Betrag an den Insolvenzverwalter abgeführt. Der unpfändbare Betrag wird monatlich auf mein P-Konto überwiesen, dieser ist höher, als der P-Konto-SOCKELBETRAG 1360 Euro. Ich bin privat krankenversichert und muß diese aus dem unpfändbaren Betrag bezahlen. Arztrechnungen und Medikamente muß ich vorab bezahlen und kann diese dann der KK zur Erstattung vorlegen. Dies Kosten sind wegen einer chronischen Diabeteserkrankung nicht unerheblich. In diesem Monat überwies mir die KK über 400 Euro für Medikamente und über 200 Euro für Arztrechnungen. Der Sockelbetrag ist somit um ein Vielfaches überschritten. Da die Bank ja das Geld über dem Sockelbetrag einbehält, komme ich nicht an die Erstattungsbeträge. Was kann ich machen??

Mit freundlichen Grüßen

Margita Becker

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Sie sind also einer Doppelpfändung von Lohn und Konto ausgesetzt? Insbesondere bei einer Doppelpfändung reicht ein P-Konto oft nicht zum Schuldnerschutz aus. Obwohl das pfändbare Einkommen schon komplett vom Arbeitgeber an den Gläubiger abgeführt wurde, kann im Rahmen der Kontopfändung erneut auf Lohnbestandteile zugegriffen werden, die über den P-Konto-Freibetrag hinausgehen, also letztlich auf unpfändbare Lohnbestandsteile. Schuldner, die sich ihr unpfändbares Einkommen auf dem P-Konto sichern wollen, müssen daher zusätzlich beim Vollstreckungsgericht, das die Pfändung in Kraft gesetzt hat, einen Antrag auf Freigabe, also auf Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages, stellen.

    Damit speziell die Erstattungen Ihrer privaten Krankenversicherung nicht an Gläubiger abgeführt werden, können Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf eine Anhebung des Freibetrages stellen. Die Erstattungen der privaten Krankenversicherung für Behandlungskosten sind nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO unpfändbar.

    Beste Grüße

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