P-kto Schutzantrag stellen?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe ALG II und habe ein P-Kto. eröffnet, der vermeintl. Gläubiger ist das Niedersächsische Landesamt für Versorgung und Bezüge. KANN das Nds. Landesamt trotz P-Kto. mein ALG II pfänden und muss ich, um die Pfändung zu verhindern, bei denen einen Pfändungsschutzantrag stellen? Ich bin völlig ratlos. Ich wäre dankbar für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen

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