Pfändung rückwirkend p konto

Hallo, mein Konto ist momentan noch ein normales Girokonto mit einem dispo, nun hatte ich eine Pfändung in Höhe von 300 Euro, somit würde das Konto eingefroren und gesperrt, auf Anfrage ob man dieses Konto auf ein Pkonto umstellen kann, würde dies erstmal verneint. Nun würde die Pfändung nach einer Woche beglichen, damit ich wieder an mein anderes Geld komme. Nach nochmaliger Rücksprache mit der filiaeitung haben sie mir nun angeboten das Konto umzustellen.
Auf meine Frage das die Umstellung ja rückwirkend bis zu 4 Wochen geht, wie ich mein Geld von der Pfändung wieder bekomme, würde mir gesagt das dies nun nicht mehr möglich sei, da ich ja die Pfändung beglichen habe. Dies wäre nur möglich wenn die Pfändung noch bestehen würde, bzw ich es nicht beglichen hätte.
Nun meine Frage was kann ich machen?

Mit freundlichen Grüßen

F. R.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr R.,

    grundsätzlich besteht jederzeit das Recht, das P-Konto umzustellen. Die Tatsache, dass Sie den Pfändungsbetrag beglichen haben, führt nicht dazu, dass Sie von der Bank den Betrag zurückerhalten. Im Kern geht es um die Frage, weshalb Ihnen die Bank Ihre erste Antragstellung verwehrt hat? (Das kann ich Ihnen ohne Kenntnis Ihres Falles nicht sagen). Falls die Verwehrung rechtswidrig erfolgte, könnte hierin eine Pflichtverletzung liegen. Ob sich hieraus auch eine Schadenshaftung ergibt, müsste anhand aller Einzelfallumstände geprüft werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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