Pfändungsbetrag

Hallo,
habe nur eine Frage, was kostet mich die Bescheinigung für die Erhöhung des
Pfändungsfreibetrag nach § 850k ZPO .
Danke

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Schulden und Entschuldung zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation genauer zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie können jederzeit einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zu Ihrer konkreten Frage bezüglich der Kosten für eine Bescheinigung für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags nach § 850k ZPO können wir Ihnen folgendes mitteilen:

    Die Bescheinigung für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags nach § 850k ZPO wird von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ausgestellt und bestätigt die Erhöhung des Pfändungsfreibetrags. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist für Sie kostenlos.

    Falls Sie eine Bescheinigung benötigen, weil Sie selbstständig tätig sind oder andere Einkünfte haben, kann es sein, dass ein Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle Ihnen eine Bescheinigung ausstellt. In diesem Fall können Kosten anfallen, die je nach Anbieter unterschiedlich sind. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten zu informieren.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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