Pfändungsfrei Kindergeld, Pflegegeld der KK und Gelder aus dem Fonds sexueller Missbrauch

Guten Tag,

sind Kindergeld, Pflegegeld der KK und Gelder aus dem Fonds sexueller Missbrauch pfändungsfrei?
Wenn ja, ist es es dann problemlos ein Konto für diese Gelder zu eröffnen ohne dass die Gläubiger Zugriff darauf haben dürfen?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen (z.B. Pflegegeld), können nicht gepfändet werden (§ 54 SGB I). Ein Anspruch des Leistungsberechtigten auf Geldleistungen für Kinder (§ 48 Abs. 1 Satz 2) kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung der Geldleistungen berücksichtigt wird, gepfändet werden. Wichtig ist es, ein P-Konto einzurichten. Sonst kann es zu einer uneingeschränkten Kontopfändung kommen, bei der gar nicht berücksichtigt wird, woher die jeweiligen Einkünfte stammen und ob diese gegebenenfalls eine Sozialleistung darstellen.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert