Pfändungsschutzkonto

Guten Tag,

rein formell stellt sich bitte eine Frage für mich.

Eine Kontopfändung wurde mit einem Pfändungs/ Überweisungsbeschluss erwirkt.
Die Bank als Drittschuldner hat daraufhin, dies anerkannt und gleichzeitig
das zu pfändende Konto als Pfändungsschutzkonto ausgewiesen.

Meine Frage lautet bitte, ob nach der gesetzlichen Frist von 4 Wochen,
der Schuldner in irgend einer Form eine Rückmeldung von dem Geldinstitut
(Sparkasse) bekommt.
Oder genauer gefragt, erhält der Schuldner möglicherweise nur bei einer möglichen Zahlung einen Bescheid durch die Bank?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    dies wird von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt, teilweise werden die Informationen per Post oder in das elektronische Postfach zugestellt oder man kann diese nur auf dem Kontoauszug oder anderswo im Online-Banking einsehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert