Privatinsolvenz

Welches Guthaben ist geschützt?
Woher das Guthaben auf dem P-Konto stammt ist für den Schutz irrelevant. Geschützt sind also z.B. nicht nur Gehaltszahlungen, sondern alle Eingänge/ Gutschriften.

Mein Freibetrag beträgt 1840€ was passiert wenn mein Lohnauszahlungsbetrag 2400€ beträgt wo bereits 400€ an den Insolventsverwalter abgezogen wurde ? Ich habe keine Pfändung auf mein P konto ! Mein Insolvenz verwalter möchte nur mein Pfändbareseinkommen.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrt/e Fragesteller/in
    bei der Lohnpfändung wird Ihnen ja nur der unpfändbare Anteil durch den Arbeitgeber überwiesen. Sie haben, wie Sie schreiben, keine Konto- sondern NUR eine Lohnpfändung. Lediglich bei Doppelpfändungen kann sich das Problem stellen, dass – obwohl das pfändbare Einkommen schon komplett vom Arbeitgeber an den Gläubiger abgeführt wurde – im Rahmen der Kontopfändung erneut auf Lohnbestandteile zugegriffen wird, die über den P-Konto-Freibetrag hinausgehen.
    Beste Grüße

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