Restbetrag P-Konto

Hallo, ich habe seit längerem ein P-Konto und auch eine Lohnpfändung.
Nach der lohnpfändung überweist mein Arbeitgeber natürlich den Restbetrag. Dieser ist aber höher als mein Freibetrag. Somit hat sich in den letzten 2 Jahren eine ersparte Summe angehäuft über die ich natürlich nicht verfüge. Wenn ich jetzt in die Insolvenz komme, wird mir diese Summe dann komplett entzogen, obwohl ich bereits eine Lohnpfändung hatte oder bleibt der Betrag bestehen bis nach der Insolvenz?
Herzliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau G.,

    bei Insolvenzeröffnung wird grundsätzlich das gesamte bestehende Vermögen zur Insolvenzmasse gezogen. Ihnen werden nur der unpfändbare monatliche Einkommensanteil und von der Pfändung ausgenommene Gegenstände belassen. Falls Sie bei der Stellung des Antrags auf Eröffnung der Privatinsolvenz mit Blick auf die Restschuldbefreiung keine Fehler begehen wollen, stehen wir Ihnen gern beim Gang in die Insolvenz zur Seite. Wir informieren Sie gern über alles Relevante hierzu im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55). Sie können uns aber auch über unser Online-Formular erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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