Vergleich

Guten Tag,

ich strebe einen Vergleich mit meinen Gläubigern an. Ich habe bisher noch alle Forderungen bezahlt, so dass die ersten Lastschriftrückgaben mit dem Start der Verhandlung über einen Vergleich einhergehen. Brauche ich dennoch ein P-Konto? Auch wenn der Vergleich erfolgreich ausgehandelt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Koch

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin
    ein P-Konto dient dazu, den Grundfreibetrag des Kontoinhabers vor Pfändungen zu schützen. Wenn ein Gläubigervergleich abgeschlossen wird, bedeutet das, dass der Schuldner und die Gläubiger eine Vereinbarung getroffen haben, wie die Schulden beglichen werden sollen. In bestimmten Fällen kann ein P-Konto dennoch nützlich oder notwendig sein. Etwa wenn schon/noch eine aktive Pfändung vorliegt, wenn es Unsicherheiten gibt, ob alle Gläubiger an dem Vergleich teilnehmen werden oder ob neue Forderungen auftreten könnten oder aber auch bei Nicht-Einhaltung des Vergleichs, wenn Schuldner sich nicht an die im Gläubigervergleich getroffenen Vereinbarungen halten. Das ist im Einzelfall abzuwägen.
    Beste Grüße

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