Wie stelle ich einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und ein P-Konto eingerichtet. Ich habe nur einen pfändfreien Betrag von 1252,00 EUR. Ich habe mehr Einkommen und muss dem Finanzamt eine Einkommenssteuer (durch den Bezug von Teilrente und Betriebsrente sowie Einkommen) jährlich entrichten. Kann dann der Freibetrag erhöht werden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freumdlichem Gruß
Birgit W.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich sind Steuern vom für die Berechnung des pfändbaren Betrags maßgeblichen Einkommen abzuziehen (§ 850e Nr. 1 ZPO).
    Allerdings hat der BGH entschieden, dass dies gemäß Wortlaut der Vorschrift nur für “unmittelbar” zu zahlende Steuern zutrifft, nicht für am Jahresende zu zahlende Steuern.
    Inwieweit Sie trotzdem die Möglichkeit haben, Ihren pfändbaren Betrag erhöhen zu lassen, etwa gemäß § 850f Abs. 1 ZPO, kann in diesem Rahmen nicht näher beurteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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