2 Beschäftigungen mit unterschiedlichen Endgeldbestandteilen/ Nachtdienste

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
ich gehe einer Haupttätigkeit in der Pflege mit vollem Stundenumfang nach. Hier erhalte ich eine Regelvergütung. Hinzu kommen meine geleisteten Nachtbereitschaftsdienste mit je Nacht pauschal ca. 84€. Weiter erhalte ich auch eine Erschwernisvergütung in Höhe von 100€ und Sonntagszulagen. Das ergibt monatlich ca. 2800€ Auszahlungsbetrag.

Für einen weiteren Träger arbeite ich lediglich und ausschließlich im Nachtdienst. Hier erhalte ich eine Aufwandsentschädigung + eine Ehrenamtspauschale monatlich und die 5 bis 6 Nachtdienste ausgezahlt. Steuerfrei. Das sind im Monat ca. 750€ Auszahlungsbetrag.

Frage: werden beide Einkünfte mit allen Erschwernissen, Nachtzulagen, Ehrenamtspauschalen usw. nun einfach addiert oder trennt man die verschiedenen Einkunftsarten und Bestandteile bei einer ggf. eintreten Privaten Insolvenz.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich herzlichst!
Christian

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    sehr häufig werden sogenannte „Zusammenrechnungsanträge“ gestellt. Wird ein Zusammenrechnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht getroffen, sind verschiedene Einkommen wie ein einziges zu behandeln und der Grundfreibetrag wird nur noch einmal berücksichtigt.

    Bestimmte Erschwerniszulagen sind allerdings unpfändbar. Zahlungen, die körperliche oder zeitliche Belastungen ausgleichen sollen, etwa für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit )§ 850a ZPO).

    Beste Grüße

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