Abfindung 850i zpo Beschwerde
Hallo zusammen,
Bin seit Mai25 in der PI.Ende Oktober 25 Betriebsschliessung inklusive Sozialplan. Habe Antrag 850i zpo gestellt.Von 17000€ netto Abfindung werden mir 4200€ zugesprochen. Der Rechenweg zwar nachvollziehbar aber zu meinen Ungunsten. Abfindung auf 6 Monate berechnet plus Transfergeld was ich für die nächsten 6 Monate bekomme pro monat 1778€. Im Beschluss wurde geschrieben das ich eine Ausbildung habe was nicht zutrifft und das ich dank der aktuellen Arbeitsmarktlage sehr schnell wieder arbeit finden kann.Auf chronische psychische Probleme wurde auch nicht eingegangen.
Möchte sofortige Beschwerde einlegen da ich mir erhoffe das es auf mehr Monate ausgeteilt wird bzw das Transfergeld nicht zu 100% angerechnet wird.
Könnte eine Beschwerde auch so ausfallen das ich weniger bekomme oder gar nichts?
Kann mir jemand helfen.das Geld wurde schon auf das Konto meiner Mutter überwiesen. Frist geht noch bis Mo.22.12.25




Hallo und vielen Dank für deine Anfrage.
In einem Verfahren zur Berechnung der Abfindung im Rahmen der Privatinsolvenz kann es tatsächlich herausfordernd sein, faire Konditionen zu erhalten. Du erwähnst, dass dir im Beschluss eine Ausbildung zugeordnet wurde, die du nicht hast, und dass deine gesundheitlichen Probleme nicht berücksichtigt wurden. Diese Punkte können wichtige Faktoren in deiner Beschwerde sein.
1. **Beschwerde einlegen**: Eine Beschwerde kann sinnvoll sein, wenn du zusätzliche Informationen oder Gründe darlegen kannst, die im ursprünglichen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Hier ist es wichtig, klar und strukturiert darzulegen, warum du denkst, dass der Beschluss falsch ist und wie deine aktuelle Situation tatsächlich aussieht.
2. **Risiko einer Beschwerde**: Während es theoretisch immer möglich ist, dass eine erneute Prüfung zu einem für dich ungünstigeren Ergebnis führt, sollte dies in der Praxis bei einer fundierten Beschwerde, die Berechnungsfehler oder unberücksichtigte Umstände aufzeigt, eher unwahrscheinlich sein. Dennoch kann es nicht vollständig ausgeschlossen werden.
3. **Schnelles Handeln**: Da du bereits erwähnst, dass die Frist bis zum 22.12. läuft, ist es wichtig, schnell zu handeln. Du solltest in Erwägung ziehen, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass deine Beschwerde den formalen Anforderungen entspricht und alle relevanten Punkte abdeckt.
Es könnte auch hilfreich sein, sich von einer:m Fachanwält:in für Insolvenzrecht beraten zu lassen, um deine Erfolgsaussichten einzuschätzen und die bestmögliche Strategie zu entwickeln.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.