Aufrechnung in der Insolvenz

Ich habe aus einem Gewerbe-Mietvertrag Forderungen an den Mieter in Form einer Konventionalstrafe wegen „Nicht fristgerechter Räumung des Mietobjektes“.

Der Mieter hat Insolvenz angemeldet.

Es gibt Sicherheiten in Form von einem Miet-Sparbuch welches ich auf die geschuldete Konventionalstrafe angerechnet habe.

Nun fordert der Insolvenzverwalter die Auszahlung der Sicherheitssumme. Hat Er dazu ein Recht?

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