Aufrechnung in der Insolvenz
Ich habe aus einem Gewerbe-Mietvertrag Forderungen an den Mieter in Form einer Konventionalstrafe wegen „Nicht fristgerechter Räumung des Mietobjektes“.
Der Mieter hat Insolvenz angemeldet.
Es gibt Sicherheiten in Form von einem Miet-Sparbuch welches ich auf die geschuldete Konventionalstrafe angerechnet habe.
Nun fordert der Insolvenzverwalter die Auszahlung der Sicherheitssumme. Hat Er dazu ein Recht?
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