Außergerichtlicher Vergleich ??

Sehr geehrter Herr Kraus,

vor der Verbraucherinsolvenz würde ich gern eine Schuldenbereinigung durch einen außergerichtlichen Vergleich (am liebsten zusammen mit einem Anwalt) versuchen. Weil Sie als spezialisierter Rechtsanwalt da bestimmt viel Erfahrung haben, möchte ich Ihre Einschätzung zu meiner Situation haben.

Mein Einkommen: Ich bin ein Beamter und habe monatlich nach Abzug aller Kosten ca. 500 Euro übrig. zusätzlich könnte ich mir ca. 4000 Euro als eine Einmalzahlung besorgen.
Meine Schulden: nach der Scheidung musste mein haus unter Wert verkauft werden. Ich habe bei der bank noch ca. 45000 Euro Schulden. Dazu habe ich noch ca. 17000 Euro Shulden bei 7 weiteren gläubigern (hauptsächlich Freunde).

Ich habe versucht selbst mit der Bank zu verhandeln, sie gibt aber gar nicht nach. Wie schätzen Sie das ein?

Danke!
Mit besten Grüßen aus Düsseldorf

1 Antwort
  1. Admin
    says:

     

    Hallo Michael,
     
    Sie haben recht gute Voraussetzungen für einen außergerichtlichen Vergleich. In Ihrer Situation ist ein Versuch praktisch "Pflicht". 
     
    Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bank zunächst mal nicht nachgibt. Oft glauben die Banken auf diese Weise vom Schuldner bevorzugt zu werden und so mehr Geld zu erhalten. Darüber hinaus wollen sie es den Schuldner nicht "zu leicht" machen. In der Regel fangen die Banken daher erst die Vergleichverhandlungen, wenn sie von einem Rechtsanwalt kontaktiert werden.
     
     
    Mit besten Grüßen
     
     
    Andre Kraus
     
     
    Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

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