außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ja einen außergerichtlichen Vergleich laufen da ich im Mai diesen Jahres in Ruhestand gegangen bin habe ich große Probleme die gesamte Summe monatlich aufzubringen kann ich beim Gläübiger versuchen diese zu kürzen.
oder die Laufzeit zu verlängern.
Vielen Dank das Sie helfen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    unter Hinweis auf das reduzierte Einkommen (mit Nachweisen) sollte dann beim Gläubiger eine Verringerung der Raten beantragt werden. Allerdings muss der Gläubiger dem nicht zustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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