aussergerichtlicher Vergleich möglich?

Sehr geehrter Herr Kraus,

meine Situation stellt sich wie folgt dar.
Ich habe ca. 40.000€ Schulden. (30.000€ Bankkredit- Rate 487€ ; 2000€ Bankkredit -Rate 54€ und 7500€ Disposchulden bei meiner Hausbank. Habe bisher noch keine Mahnungen und sonstiges erhalten, da ich bis jetzt das immer noch alles bezahlen konnte. Ab Mai 2015 wird dies aber nun nicht mehr möglich sein, da mein Dispo nun bereits sogar überzogen ist. Aufgrund innerbetrieblicher Änderungen hat sich mein Gehalt im letzten Jahr von bisher 2300€ auf 1800€ verringert, so das mir diese hohen Ratenzahlungen nicht mehr möglich sind.
Also hier nun meine Daten:
Gehalt: 1780€ , geschieden , 2 unterhaltspflichtige Kinder (10 und 8 Jahre alt)
Wie hoch sind die Chancen für einen Schuldenvergleich?

MfG und Danke im voraus für ihre Antwort

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    grundsätzlich ist in Ihrer Situation ein außergerichtlicher Vergleich möglich. Insbesondere wird Ihr pfändbares Einkommen sehr niedrig sein. Dadurch würden die Gläubiger im Falle einer Insolvenz nur einen Bruchteil der Forderungssumme erhalten. Dieses Argument würde den Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich schmackhaft machen. Man könnte in Ihrem Fall, sofern bei Ihnen keine größeren Vermögenswerte vorhanden sind, einen Verzicht der Gläubiger auf einen Großteil der Forderungssummen anstreben. Die Identität der Gläubiger spricht ebenfalls für gute Erfolgsaussichten. Banken sind in der Regel gut juristisch beraten. Man wird einsehen, wenn Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind. Wir konnten in der Vergangenheit für viele Mandanten Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Einmalzahlungsvergleiche erreichen.

    Wir empfehlen zu diesem Thema auch folgenden Beitrag:

    http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/schuldnerberatung-ihre-glaeubiger-und-ihre-typischen-verhaltensweisen-gegenueber-schuldnern/

    Gerne würden wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenlosen, telefonisches Erstberatungsgespräch erörtern. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat.

    0221 – 6777 00 55
    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert