Gläubigervergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ra Kraus,
nun war ich bereits gefühlte 100 mal auf Ihrer Internetseite, bevor ich nun endlich den Mut finde, Ihnen zu schreiben.
Ich gebe Ihnen ein paar Eckdaten zu meiner Person / Situation. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ich war bis vor kurzem selbstständig, ich habe ein Haus, vor zwei Monaten habe ich die EV abgeben müsse, und aufgrund sich aneinander reihenden Fehlentscheidungen 40.000€ Schulden. Dieser Schuldenberg setzt sich zusammen aus Lieferantenrechnungen, Krankenkasse, versicherungen, Stromlieferanten etc.
Meine Einnahmen setzen sich zusammen aus einer Mieteinnahme, Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe. Die Mieteinnahme wird mir allerdings, trotz P-Konto, aktuell auch genommen, da ein Gläubiger eine Drittschulderzahlung meines Mieters fordert.
Ich lasse die Eckdaten meines Mannes bewusst aussen vor, da ich mir nicht sicher bin, ob er mit mir an einem Strang zieht.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: ich könnte eine Einmalzahlung von rund 4.000€ aufbringen, also rund 10% des Betrages, macht da eine Vergleichsverhandlung Sinn? Ich könnte um Ihnen einen konkreteren Überblick zu verschaffen, die einzelnen Gläubiger nebst Forderungen auflisten.
Ich danke Ihnen jetzt schon für Ihre Antwort
M.S.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrte M. S.,

    eine Einmlzahlung verspricht grundsätzlich eine höhere Erfolgsaussicht. 10 % sind natürlich eine Basisquote, aber wir sollten uns über die weiteren Eckdaten unterrhalten, die eine Vergleichsaussicht erhöhen. Ein Haus kann man dabei im Insolvenzverfahren/trotz Vergleichs behalten, wenn die Finanzierung noch nicht weit fortgeschritten ist=die Hälfte des Verkehrswertes unterschreitet.

     

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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