Immo Schulden / Vergleich
Ich habe eine Frage zum Thema außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern.
Ich habe aus meiner geschiedenen Ehe – Verbindlichkeiten aus – zwangsversteigerten Immobilienbesitz.
Welche Unterlagen / Gehaltseingänge etc. können und sind rechtlich erlaubt- die Gläubiger anfordern um einen Vergleich in der Höhe von 30% zuzustimmen?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Um Ihnen Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich mehr Informationen. Jeder Fall hängt von individuellen Faktoren ab. Ich biete Ihnen daher eine kostenlose telefonische Beratung, in der wir Ihren Fall ausführlicher besprechen können. Rufen Sie dafür zwecks Terminvereinbarung unter unserer Rufnummer 0221 – 6777 00 55 an.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt