Im Fragebogen des Treuhänders wird die aktuelle Einkommenssteuererklärung verlangt, ich bin aber in der Wohlverhaltensphase, muss ich diese abgeben?
Danke für eine Antwort.
mit Beendigung des Insolvenzverfahrens gehen die steuerlichen Pflichten vom Insolvenzverwalter auf Sie über. Sie sind somit im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gezwungen, eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
mit Beendigung des Insolvenzverfahrens gehen die steuerlichen Pflichten vom Insolvenzverwalter auf Sie über. Sie sind somit im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten gezwungen, eine Einkommenssteuererklärung anzufertigen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt