Stundung

Guten Tag,
von der Schuldenberatungsstelle wurde mir angeraten. erst einmal bei der Bank um Stundung zu bitten. Ist dies ratsam? Sollte sich die Bank darauf einlassen und ich kann später doch nicht zahlen wie stehen dann die Chancen auf Vergleich?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Lieber Fragesteller,

    grundsätzlich empfehlen wir unseren Mandanten immer, zunächst auf privatem Weg ohne anwaltliche Unterstützung auf den Gläubiger zuzugehen und mit diesem die drohende Überschuldung zu besprechen und gemeinsam nach einer für beide Seiten vertretbaren Lösung zu suchen, zum Beispiel eine Stundungsvereinbarung.

    In der Praxis gestaltet sich dies jedoch schwierig, da die meisten Gläubiger nicht bereit sind, dem Schuldner entgegenzukommen, so dass professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden sollte.

    Ob ein Vergleichsangebot von einer Privatperson oder einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzlei an den Gläubiger herangetragen wird, stellt beispielsweise schon einen großen Unterschied bezüglich der Gläubigerreaktion dar.

    Konkret haben Sie nichts zu befürchten, wenn Sie den Versuch unternehmen wollen, mit Ihrer Bank eine Stundung auszuhandeln. Unsere spätere Arbeit – entweder im Rahmen von Vergleichsverhandlungen oder im Rahmen der Vorbereitung des Insolvenzantrags – wird dies nicht behindern.
    Jedoch sollten Sie Ihre Bank konkret nach möglichen Stundungszinsen fragen – es könnte sein, dass sich durch die Stundungsvereinbarung die Forderungshöhe weiter vergrößert.

    Freundliche Grüße vom Team der KRAUS – GHENDLER Anwaltskanzlei

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