Vergleich

Hallo ich schulde einen privaten Gläubiger der einen Titel gegen mich hat ca 70 000 €. Nun habe ich geerbt und auf dem Erbschein stehen ungefähr 100000 €, welche nicht ganz realistisch sind. Wäre es realistisch dem Gläubiger 20 bis 30 000 € anzubieten oder würde dieses an der Auskunft über das Vermögensverzeichnis scheitern ?
Vielen Dank für Ihre Mühe

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei bieten wir Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.

    Zu Ihrer konkreten Frage: Grundsätzlich ist es möglich, einem Gläubiger einen Vergleich anzubieten, auch wenn dieser einen Titel gegen Sie erwirkt hat. Ob ein solches Angebot realistisch ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Gesamtschulden, dem Wert des Vermögens und den Einkommensverhältnissen. Auch die Bereitschaft des Gläubigers, auf einen Teil seiner Forderung zu verzichten, spielt eine wichtige Rolle.

    Wenn Sie geerbt haben und auf dem Erbschein ein Vermögen von etwa 100.000 Euro steht, sollten Sie eine genaue Prüfung Ihrer Vermögens- und Einkommenssituation vornehmen, um zu ermitteln, ob ein Vergleich realistisch ist. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine umfassende Auskunft über Ihr Vermögen und Ihre Schulden geben müssen, einschließlich des Erbes. Wenn Sie dem Gläubiger einen Vergleich anbieten, müssen Sie diesen Betrag daher auch in Ihrer Vermögensauskunft angeben.

    Ob ein Vergleich realistisch ist und wie hoch das Angebot ausfallen sollte, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich von einem erfahrenen Insolvenzanwalt beraten zu lassen, bevor Sie ein Angebot unterbreiten. In einer kostenfreien Erstberatung können wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation analysieren und Ihnen mögliche Lösungswege aufzeigen.

    Sie können gerne einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben, und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Diese Antwort stellt keine rechtliche Beratung dar und erfolgt ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen dringend, einen erfahrenen Anwalt zu Rate zu ziehen, bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen.

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