Autoverkauf

Hallo, ich stecke in der Regelinsolvenz und habe vor Eröffnung der Insolvenz ein Firmenfahrzeug bei “wir kaufen dein Auto” im Wert von 16k verkauft und das Geld für private Belange behalten. Jetzt will mein Insolvenzverwalter wissen, was aus dem Verkaufserlös geworden ist. Leider habe ich keine geeigneten Belege dazu, da die Summe wie schon erwähnt privat genutzt wurde. Was kann kann ich dem Insolvenzverwalter mitteilen oder was kann mir passieren? Vielen Dank für eine rasche Information.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    schlimmstenfalls könnte ein Fall von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen. Eine diesbezügliche Verurteilung könnte eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben.

    Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund der möglichen strafrechtlichen Relevanz keine konkreten Informationen zum Einzelfall geben kann. Ein kostenpflichtiger Anwaltstermin wäre empfehlenswert, insbesondere wenn tatsächlich der oben genannte Vorwurf erhoben werden sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert