Krankenkassenforderungen

Hallo, ich habe ein Problem, das bestimmt viele betrifft, die einmal in der Insolvenz gelandet sind.
Ich hatte einen Baubetrieb und bin 2002 durch nicht bezahlte Rechnungen in die Insolvenz geraten.
Die Restschuldbefreiung erfolgte nach 8 Jahren. Da ich wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, gab es keine Restschuldbefreiung für die Krankenkassenbeiträge. Das Insolvenzverfahren dauerte 17 Jahre. Dementsprechend ist die Quote sehr gering ausgefallen. Die Kosten für den Insolvenzverwalter waren dementsprechend sehr hoch. Zwischenzeitlich habe ich versucht dagegen etwas zu unternehmen. Ich hatte natürlich keinen Erfolg. Mit der Insolvenz wurde alles was ich besaß, Haus, private Rentenversicherung, angesparter Bausparvertrag usw. zu Geld gemacht und verwertet. Jetzt kommen die Krankenkassen und alles geht von vorn los. Ich bin
jetzt 66 Jahre und habe keine große Chance mehr mir für das Alter was zurückzulegen. Ich weiß nicht weiter.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Leider besteht bei Insolvenzverschleppung bzw. vorsätzlichen unerlaubten Handlungen in der Tat grundsätzlich keine Möglichkeit, sich durch Insolvenz von diesen Schulden zu befreien.
    Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Vergleich mit reduzierter Gesamtschuld abzuschließen. Alternativ könnte mittels des P-Kontos zumindest ein gewisser monatlicher Betrag vor Pfändungen geschützt werden, Ersparnisse können so jedoch nicht gebildet werden.
    Gerne biete ich Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch an um auszuloten, ob möglicherweise doch noch eine andere Alternative besteht. Sie können uns hierzu unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert