Betriebskostenguthaben
Meine Frage ist, ich habe ein Guthaben in den Nebenkosten von 2020, habe die Abrechnung aber erst in 10/2021 bekommen. Der Betrag soll wird von der Miete abgezogen. Ich wohne in einer Wohnungsbaugenossenschaft wo ich auch Kaution hinterlegt habe. Ich vermute das mein Insolvenzverwalter eine Enthaftungserklärung abgegeben hat. Nun meine Frage, muss ich mich beim Insolvenzverwalter melden wegen den Nebenkostenguthaben oder brauche ich mich nicht darum kümmern??
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie sich im Insolvenzverfahren befinden, haben Siegrundsätzlich alle vermögenswerten Umstände dem Insolvenzverwalter unaufgefordert anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht