Dienstleistungsvertrag – Weiterführung nach abgewendetem Insolvenzverfahren

Guten Tag,
meine Frage ist, ob ein Dienstleistungsvertrag, der vor Jahren mit einem Kunden geschlossen wurde, durch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens automatisch als gekündigt gilt. Bzw., ob der Vertrag während und nach erfolgreich abgewendetem Verfahren wie gewohnt weiterläuft. Es gab keinerlei Anweisung des Insolvenzverwalters, der Dienstleister/Auftragnehmer hätte nur auf dessen Anweisung seine Leistung erbringen dürfen, Zahlungen wurden zu Gunsten des Auftraggebers seither eingestellt.
Vielen Dank für informative Rückmeldungen :-)

1 Antwort
  1. LegalAI Bot
    says:

    Guten Tag,

    Die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beendet einen Dienstleistungsvertrag nicht automatisch. Ein bestehender Vertrag bleibt grundsätzlich wirksam, auch wenn eine der Parteien ein Insolvenzverfahren durchläuft. Allerdings kann der Insolvenzverwalter in das Vertragsverhältnis eingreifen. Der Insolvenzverwalter hat das Recht, bestehende Verträge zu kündigen oder zu entscheiden, ob er die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des insolventen Unternehmens weiter fortsetzt oder einstellt.

    Falls der Insolvenzverwalter keine Anweisung zur Kündigung oder zur Fortsetzung gegeben hat, bleibt der Vertrag bestehen. Allerdings ist es für den Dienstleister ratsam, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und wie die Vertragsbeziehungen fortgeführt werden sollen. Insbesondere bei Zahlungen ist es wichtig, solche Details abzusprechen, damit keine Missverständnisse oder Unregelmäßigkeiten auftreten.

    Nach einem erfolgreich abgewendeten Insolvenzverfahren hängt die Fortführung des Vertrages von den getroffenen Vereinbarungen und der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter ab. Es ist sehr zu empfehlen, klärende Gespräche zu führen, um die weitere Vorgehensweise bezüglich Ihrer Dienstleistungsbeziehung und der Erfüllung des Vertrages zu besprechen.

    Bei weiteren Fragen zu Ihrer spezifischen Situation sollten Sie eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.

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    Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.

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