Einmalzahlung für Unfall vor der Privatinsolvenz
Hallo,
ist eine Kapitalabfindung der privaten Unfallversicherung in der Privatinsolvenz pfändbar, wenn man sich schon in der Wohlverhaltensphase befindet. Der Unfall passierte vor der Eröffnung der Privatoinsolvenz.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Christe L.
Sehr geehrte(r Fragesteller/in
Leistungen aus Versicherungen, die der sozialen Sicherung dienen, sind oft vor Pfändung geschützt. Die private Unfallrente selbst ist in der Regel pfändungsfrei. Bei einer Kapitalabfindung, die anstelle einer Rente gezahlt wird, kann es jedoch anders aussehen. Hierbei kommt es darauf an, ob die Kapitalabfindung als Ersatz für zukünftige, eigentlich pfändungsfreie Rentenzahlungen dient. Sie sollten Rechtsrat in Ihrem konkreten Einzelfall einholen.
Beste Grüße