englische insolvenz bis zur entschuldungsanerkennung oder urkunde

hallo,
ich bin durch investitionen in sachsen-anhalt ,durch wiedererhalt einer familienimmobilie vor allem. mit erheblichen folgekosten und gesunkenen mieten bzw. leerstand so ruiniert, dass ich nicht mehr auf einen grünen zweig komme.

die engl. insolvenz gefällt mir, zumal ich einen freund habe, der vor jahren sehr lange in llondon lebte+ jetzt wieder zurückgeht.
ich könnte auch für ca. 1 jahr ins ausland und dort arbeiten als künstlerin.

nun habe ich eine frage: wie lange muss ich denn in london leben ?
wie ich gelesen habe, dauert es erstmal ein gutes halbes jahr, bis man den antrag stellen kann.
und dann ein jahr bis zur restschuldbefreiung. muss man nach abgabe des antrags auch noch das ganze jahr in england bleiben+ adresse haben?

ich danke ihnen+ hoffe auf ihre auskunft und den kontakt mit ihnen,
auch bezüglich der zu erwartenden kosten durch uhre hilfe.

mfg
marola

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Marola,

    es ist richtig, dass Sie ca. ein halbes Jahr in England zur Vorbereitung der Insolvenz leben und im Anschluss, für die komplette Dauer von einem Jahr, dort ebenfalls verweilen müssten.

    Die Kosten sind deutlich höher als in Deutschland, weil in England ein individuelleres Verfahren stattfindet.

    Gerne können Sie einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin über unsere Rufnummer: 0221 – 6777 00 55 vereinbaren. In diesem können wir detailliert Ihren Fall besprechen und im Folgenden die notwendigen Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    A.Kraus
    Rechtsanwalt

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