Erbschaft im Regelinsolvenzverfahren

Guten Tag,vielleicht erhalte ich hier eine Anwort.
Das Verfahren meines Mannes wurde im Februrar 2016 mit Ankündigung der Restschuldbefreiung eröffnet. Im März erbte er zu einem Drittel eine Eigentumswohnung,die inzwischen verkauft wurde.Darf er das Erbe zu Hälfte behalten ?
Das Verfahren ist noch nicht aufgehoben,Restschulbefreiung wurde bereits nach 5 Jahren erteilt.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    bei Erbschaften ist wie folgt zu unterscheiden: Während des Insolvenzverfahrens anfallende Erbschaften sind gemäß § 35 Abs. 1 InsO Vermögen, das vollumfänglich der Insolvenzmasse zugeschlagen wird. Damit würde für den Fall, dass ein Erbe angetreten wird, der Nachlass Teil der Insolvenzmasse.
    Tritt jemand dagegen während der Wohlverhaltensperiode das Erbe an, so muss es zur Hälfte an den Treuhänder abgetreten werden (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO).
    Beste Grüße

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