FA behält Erstattung zuviel gezahlter Einkommenssteuer ein
Guten Tag. Im Juni 2013 wurde gegen mich ein Insolvenzverfahren eröffnet (Restschuldbefreiung am 31.07.19). Da FA behält aus der Steuererklärung von 2017 mit dem Hinweis auf rückständige Einkommenssteuer aus 2011 ca. 450 € ein (Datum des Bescheids 24.08.18). Ist dies zulässig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
tatsächlich kann das Finanzamt die Aufrechnung nur wirksam erklären, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Verfahrenseröffnung bestand, § 94 InsO (Insolvenzordnung). Anhand der von Ihnen getätigten Angaben halte ich das Vorgehen der Finanzverwaltung daher für rechtswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt