Firma nach Insolvenz wieder aktivieren.

Wir erfinden folgenden Fall :
Natürliche Person gründet UG, stellt aber für sich selbst sog.
Insolvenzantrag.
Insolvenzverwalter merkt irgendwann das es eine UG gibt.
Insolvenzverwalter versucht nun “das Stammkapital”
einzuziehen. Er versucht es. Das aber ist verpfändet und
ist nur für die UG vorhanden,
der Kreiditgeber rückt das Geld an den Insolvenztverwalter
nicht heraus.
Im Falle eines Problem mit der UG würde der
Kreditgeber die “Sicherung” heraus geben.
.
WIe könnte der Insolvdenzverwalter vorgehen, welche
Aussichten hätte er ???
.
Der Insolvenztverwalter hat nun im fiktiven Fall das
Stammkapital “eingezogen”.
Damit wäre die UG am Ende.
Schulden hat die UG selber nicht.
Auch kein Guthaben.
Eine “one-man-show”.
Kontostand bei der Bank : Euro 1,-
Kein Fahrzeug.
Kein Mazerial.
Keine Mitarbeiter.
Keine Forderungen.
.
Nun müsste die UG ja in die Tonne ……..
Der Wert war mal Euro 2.000,-
Jetzt kommt Onkel Dagobert um die Ecke und
sagt :
– diese UG nehme ich,
– legt Geld auf den Tisch.
.
Und nun ???????
.

MfG

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