Frage zum Zeitablauf nach ende der Abtretungserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, das Sie mir weiterhelfen können.

Ich habe eine kurze Frage.

Und zwar ist mein Insolvenzverfahren seit ungefähr 3 Jahren abgeschlossen.
Die Wohlverhaltensphase und Abtretungserklärung meiner 6 Jährigen Insolvenz sind seit dem 28.05. vorüber. Also seit etwas etwas mehr als 14 Tagen. Ich habe bislang allerdings noch kein Schreiben weder vom Gericht noch vom Treuhänder erhalten.

Auch Online ist bislang noch kein Eintrag zu sehen, das über die Restschuldbefreiung entschieden wird bzw… die Gläubiger zur Entscheidung angehört werden sollen.

Daher nur die Frage an der Stelle, ist das Normal, das das solange dauert ?
Wenn ich Online schaue sind bei anderen 1-2 Tage nach Ablauf schon der Hinweis drin, das die Anhörung im schriftlichen Verfahren usw… angeordnet wird. Ich bin meiner Abtretung nachgekommen und habe gegen keine Obliegenheit o.ä. verstoßen. Deswegen wundere ich mich da nur. Meinem Arbeitgeber liegt auch vom Treuhänder noch nichts vor, das nicht mehr gepfändet werden darf.

Daher wiegesagt nur die Frage, ist das normal, das das solange dauert nach ende der 6 jährigen Wohlverhaltensphase (Inso verfahren wiegesagt abgeschlossen/vergütung dürfte auch gesichert sein, wurde jeden Monat ca. 130 Euro gepfändet)

Und 2. sollte ich das Gericht oder den Treuhänder mal kontaktieren ?

Und 3. Gibt es eine zeitliche Frist oder Erfahrung wie lange das noch dauern kann ?

Ich würde mich sehr über eine kurze Info freuen.

Viele Grüße

Thomas

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es kann sehr mannigfache Gründe geben, weshalb bei Ihnen noch nicht über eine Restschuldbefreiung entschieden worden ist. Es spricht nichts dagegen, beim Insolvenzgericht und/oder beim Treuhänder mal nachzufragen, wie der Stand der Dinge sei.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert