Umzug zum Freund von Berlin nach Brandenburg und mein Sohn eine eigene Wohnung

Ich möchte zu meinen Freund nach Brandenburg ziehen.Mein Sohn bekommt meine alte Wohnung.
Meine Frage: Kann jetzt mehr von meinen Gehalt abgezogen werden? Mein Sohn fängt im August 2020 seine Ausbildung an.Verdienst von 600,00 Brutto plus 210.00 euro Kindergeld.Ich muss Ihn weiterhin Unterstützen weil er das sonst nicht alleine schaft mit der Miete.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich bleiben Sie unterhaltspflichtig, soweit Ihr Sohn finanzielle Unterstützung braucht und sich noch in der (ersten) Berufsausbildung befindet. D.h., dass sich wegen der weiterbestehenden Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich nichts am Pfändungsfreibetrag ändern wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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