Frist zur Bearbeitung nach Ende des 6 Jährigen Insolvenzverfahrens

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage.
Mein Restschuldbefreiungsverfahren meiner Privatinsolvenz ist Anfang Mai abgelaufen nach insgesamt 6 Jahren nach altem Insolvenzrecht noch.

Das eigentliche Insolvenzverfahren ist vor 3 Jahren zu Ende gegangen. Die Restschuldbefreiung wurde auch angekündigt.

Ich habe allerdings bis zum heutigen Tage noch nichts vom Gericht gehört, also auch nicht dieser Eintrag Anhörung der Gläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung, gar nichts.

Die Gehaltspfändung wurde allerdings bereits aufgehoben und eine Überzahlung der Pfändungen wurden auch bereits vom Treuhänder an mich ausgezahlt. Das ist das was bisher passiert ist.

Daher nur einmal die Frage, ist das ein gutes Zeichen und ist das normal das es solange dauert ?

Ich habe mir auch nichts zu schulden kommen lassen, daher wundert mich die Bearbeitungsdauer nur.

Wenn man mal quer schaut, ist anderen mit ähnlichem Enddatum wie meinen schon lange die Restschuldbefreiung erteilt worden, bei mir hingegen noch gar nichts.

Bei wiederum anderen hat es sogar noch deutlich länger gedauert und es ist aber am Ende alles gut ausgegangen, deswegen nur die Frage, woran kann das liegen das es solange dauert, kann das am Treuhänder liegen oder eher am Gericht ?

Im Netz habe ich dazu leider nichts gefunden.

Viele Grüße

Michael

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich in diesem Rahmen auch nicht beurteilen, was der Grund für eine derartige Verzögerung sein könnte. Grundsätzlich ist der Rechtspfleger für die Bearbeitung der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zuständig, wenn kein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt hat.
    Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie die Entscheidung über die Restschuldbefreiung einsehen, sobald sie ergangen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert