darf man während einer Insolvenz den Führerschein für ein Motorrad machen? Wenn ihn z. B die Oma oder die Mutter bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2021-09-14 06:15:432021-09-14 06:15:43Führerschein für das Motorrad
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Hallo, ja das ist kein Problem, solange die Rechnungen bezahlt werden. In der Phase der eröffneten Insolvenz sollte das Geld aber nicht auf das eigene Konto bezahlt werden, sondern direkt von dem Dritten an die Fahrschule.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Hallo, ja das ist kein Problem, solange die Rechnungen bezahlt werden. In der Phase der eröffneten Insolvenz sollte das Geld aber nicht auf das eigene Konto bezahlt werden, sondern direkt von dem Dritten an die Fahrschule.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht