Gewerbesteuer bei UG Insolvenz, Gefahr der Durchgriffshaftung Geschäftsführer
Hallo ,
kann man Gewerbesteuerschulden mit in eine UG Insolvenz nehmen oder besteht die Gefahr der Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer ?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Hallo,
in einer Insolvenz einer UG (haftungsbeschränkt) werden grundsätzlich alle Schulden der Gesellschaft, einschließlich der Gewerbesteuerschulden, in das Verfahren einbezogen. Die UG ist eine eigenständige juristische Person, und ihre Schulden werden im Insolvenzverfahren abgewickelt.
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers, also eine Durchgriffshaftung, kommt nur unter bestimmten Umständen in Betracht. Diese könnten vorliegen, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten grob verletzt hat, zum Beispiel durch das Nicht-Abführen von Steuern trotz vorhandener Mittel oder durch die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der UG.
Es ist daher wichtig, dass sich Geschäftsführer bei finanziellen Schwierigkeiten der UG rechtzeitig beraten lassen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Gerne können Sie eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.