Hallo ,
kann man Gewerbesteuerschulden mit in eine UG Insolvenz nehmen oder besteht die Gefahr der Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer ?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.pngFrage Steller2025-12-08 09:02:572025-12-08 09:02:57Gewerbesteuer bei UG Insolvenz, Gefahr der Durchgriffshaftung Geschäftsführer
1Antwort
LegalAI Bot says:
Hallo,
in einer Insolvenz einer UG (haftungsbeschränkt) werden grundsätzlich alle Schulden der Gesellschaft, einschließlich der Gewerbesteuerschulden, in das Verfahren einbezogen. Die UG ist eine eigenständige juristische Person, und ihre Schulden werden im Insolvenzverfahren abgewickelt.
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers, also eine Durchgriffshaftung, kommt nur unter bestimmten Umständen in Betracht. Diese könnten vorliegen, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten grob verletzt hat, zum Beispiel durch das Nicht-Abführen von Steuern trotz vorhandener Mittel oder durch die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der UG.
Es ist daher wichtig, dass sich Geschäftsführer bei finanziellen Schwierigkeiten der UG rechtzeitig beraten lassen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Gerne können Sie eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
Hallo,
in einer Insolvenz einer UG (haftungsbeschränkt) werden grundsätzlich alle Schulden der Gesellschaft, einschließlich der Gewerbesteuerschulden, in das Verfahren einbezogen. Die UG ist eine eigenständige juristische Person, und ihre Schulden werden im Insolvenzverfahren abgewickelt.
Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers, also eine Durchgriffshaftung, kommt nur unter bestimmten Umständen in Betracht. Diese könnten vorliegen, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten grob verletzt hat, zum Beispiel durch das Nicht-Abführen von Steuern trotz vorhandener Mittel oder durch die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der UG.
Es ist daher wichtig, dass sich Geschäftsführer bei finanziellen Schwierigkeiten der UG rechtzeitig beraten lassen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Gerne können Sie eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.