Finden Sie einen gelben Umschlag mit Zustellungsvermerk in Ihrem Briefkasten handelt es sich dabei oftmals um einen gerichtlichen Mahnbescheid. Auf dieses unangenehme Schreiben des Amtsgerichts sollten Sie schnell reagieren.

Wir raten unseren Mandanten grundsätzlich zum sofortigen Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid. Das Amtsgericht sendet mit dem Mahnbescheid ein extra dafür vorgesehenes Widerspruchsformular mit. Dabei handelt es sich in aller Regel um ein rosa Formular. Somit ist es leicht zu erkennen. Für einen rechtlich wirksamen Widerspruch reicht das ausgefüllte Formular vollkommen aus. Eine zusätzliche Begründung ist nicht erforderlich.

Für den Widerspruch wird Ihnen eine Frist von 2 Wochen eingeräumt, die Sie unbedingt einhalten sollten. Innerhalb dieser Frist muss Ihr Widerspruch bei dem Amtsgericht eingegangen sein.

Darüberhinaus empfehlen wir unseren Mandanten ebenfalls ein Widerspruchsschreiben an den Antragssteller (also den Gläubiger) zu schicken. Dieses Schreiben sollten Sie selbst ausformulieren und folgende Punkte besonders beachten:

  • Teilen Sie dem Gläubiger mit, dass Sie dem gerichtlichen Mahnbescheid fristgerecht widersprochen haben
  • Führen Sie die Gründe für Ihren Widerspruch ausführlich aus
  • Teilen Sie dem Gläubiger mit, dass Sie den Widerspruch aufrechterhalten werden

Durch das Schreiben an Ihren Gläubiger können Sie einen eventuellen SCHUFA-Negativeintrag verhindern. Ein solcher Eintrag wird vorgenommen, wenn gegen Sie eine Forderung geltend gemacht wird. Unabhängig davon ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist.